Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde zu beantragen - der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden.
Alternativ ist bei der einfachen Melderegisterauskunft auch ein Online-Antrag möglich.
Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden. Folgende Daten werden übermittelt:
Einfache Melderegisterauskunft:
- Vor- und Familienname,
- Doktorgrad,
- Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft:
- Vor- und Familienname,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum und -ort,
- Staatsangehörigkeit,
- Familienstand,
- Geschlecht,
- Sterbetag und -ort.
Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)