Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Meldebescheinigung
Sie können bei uns auch Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten. Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Wohnberechtigungsschein) oder für private Zwecke benötigt. Aufenthaltsbescheinigungen dienen zur Vorlage beim Standesamt oder auch bei ausländischen Botschaften.
Melderegisterauskunft
Wenn Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen oder einen guten Freund aus den Augen verloren haben und dieser früher in Waldbröl gewohnt hat, können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten.
Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor-, Familiennamen und aktueller Anschrift und ist nur auf schriftlichem Wege möglich. Eine telefonische Auskunft ist ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Meldeauskunft oder wenden Sie sich formlos an:
Marktstadt Waldbröl
Bürgerbüro
Nümbrechter Straße 19
51545 Waldbröl
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen eine Übermittlungssperre eingerichtet sein kann.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02291 85-200
E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Meldebescheinigung
- Ausweisdokument
Melderegisterauskunft
Angaben zur gesuchten Person:
- Vor- und Familienname
- Letzte bekannte Adresse in Waldbröl
- Wenn vorhanden Geburtsdatum u. Geburtsort oder Alter
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl