Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Meldebescheinigung

    Sie können bei uns auch Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten. Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

    Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Wohnberechtigungsschein) oder für private Zwecke benötigt. Aufenthaltsbescheinigungen dienen zur Vorlage beim Standesamt oder auch bei ausländischen Botschaften.

    Melderegisterauskunft

    Wenn Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen oder einen guten Freund aus den Augen verloren haben und dieser früher in Waldbröl gewohnt hat, können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten.

    Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor-, Familiennamen und aktueller Anschrift und ist nur auf schriftlichem Wege möglich. Eine telefonische Auskunft ist ausgeschlossen.

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Meldeauskunft oder wenden Sie sich formlos an:

    Marktstadt Waldbröl
    Bürgerbüro
    Nümbrechter Straße 19
    51545 Waldbröl 

    Bitte beachten Sie, dass unter Umständen eine Übermittlungssperre eingerichtet sein kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6978f9d969c11f90028a8df5ed075640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Meldebescheinigung
    • Ausweisdokument
    Melderegisterauskunft

    Angaben zur gesuchten Person:

    • Vor- und Familienname
    • Letzte bekannte Adresse in Waldbröl
    • Wenn vorhanden Geburtsdatum u. Geburtsort oder Alter

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
    • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de