Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient behördlichen Zwecken. Privatpersonen haben daher grundsätzlich nur einen Anspruch auf die Erteilung einer einfachen Meldregisterauskunft (Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift sowie sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache). Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft  verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung odes des Adresshandels zu verwenden.

    Sie können die Melderegisterauskunft auch online beantragen und zahlen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

    Andere Auskünfte werden aber in der Regel erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin muss die Person, über die eine Melderegisterauskunft gewünscht wird, für die Meldebehörde eindeutig identifizierbar sein, d.h. dass z.B. bei Namensgleichheiten keine Auskunft erteilt wird, wenn der Anfragende z.B. das Geburtsdatum oder die Anschrift nicht nennen kann. Sie tragen daher zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen.

    Elektronische Melderegisterauskunft (eMelderegisterauskunft)

    Die eMelderegisterauskunft ermöglicht Behörden sowie privaten Großnutzern (z.B. Inkasso-Unternehmen, Rechtsanwälte, Banken ...) über einen einzigen Zugangspunkt den Zugriff auf Daten für die "einfache Melderegisterauskunft". Melderegisteranfragen werden so zeit- und kostensparend auf digitalem Wege nach höchsten Sicherheitsstandards abgewickelt.

    Nutzungsbedingungen

    Behörden müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei d-NRW registrieren lassen. Unternehmen (private Großkunden) müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei ZEMA (zentrale einfache Melderegisterauskunft) registrieren lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_866782276068d9419e6be084e2e69dc5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Angaben über die gesuchte Person (möglichst genau)
      (Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum bzw. letzte bekannte Anschrift)
    • Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
    • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de