Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

    Einfache Melderegisterauskunft

    Der Bürgerservice der Gemeinde Issum darf Auskunft über

    • Vor- und Familienname
    • akademischer Grad
    • derzeitige Anschrift
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde Issum an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:

    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Tag und Ort der Geburt
    • gesetzliche Vertreter
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    • Sterbetag und -ort

    Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.

    Melderegisterauskunft online

    Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt einfache Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 49 BMG).
    Es besteht somit die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online abzurufen. Hierfür steht das Portal ZEMA (www.zemaonline.de) zur Verfügung.
    Die Nutzung dieses Systems bietet für Sie folgende Vorteile:

    • Wegfall des Aufwandes für schriftliche Anfragen
    • Wegfall der Porto- oder Telefonkosten für die Übermittlung
    • Wegfall der Wartezeiten für die Beantwortung
    Unterlagen

    Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:

    • Vor- und Familienname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
    • Erklärung zum Zweck der Auskunft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8db3f43d3ce47494ee5a4ea2e18520dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02835/10-18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
    • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

    Kosten

    Hinweise für Issum

    • einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
    • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€
    • Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft): 15,00€ bis 50,00€
    • Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00€ bis 100,00€

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Issum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de