Melderegisterauskunft
Beschreibung
Hinweise für Issum
Einfache Melderegisterauskunft
Der Bürgerservice der Gemeinde Issum darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde Issum an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.
Melderegisterauskunft online
Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt einfache Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 49 BMG).
Es besteht somit die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online abzurufen. Hierfür steht das Portal ZEMA (www.zemaonline.de) zur Verfügung.
Die Nutzung dieses Systems bietet für Sie folgende Vorteile:
- Wegfall des Aufwandes für schriftliche Anfragen
- Wegfall der Porto- oder Telefonkosten für die Übermittlung
- Wegfall der Wartezeiten für die Beantwortung
Unterlagen
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Issum
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€
- Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft): 15,00€ bis 50,00€
- Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00€ bis 100,00€
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Issum