Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Als Eigentümer*in einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber*in erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4d0f7461f9d76c3b8971d1041b98388b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: ema@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie können die Melderegisterauskunft für Hauseigentümer schriftlich beim

      Fachbereich Bürgerservice
      Abteilung Melde- und Passwesen
      Von-der-Leyen-Platz 1
      47798 

      beantragen.
    • Sie können die Melderegisterauskunft auch per e-Mail an ema@krefeld.de beantragen.
    • Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer*in oder als Wohnungsgeber*in nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    • Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
    • Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnhaft ist, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
    • Die mitgeteilten Daten dürfen nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden! Eine Weitergabe der Daten ist nicht zulässig!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungszeit

    Die besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer wird zeitnah nach Antragseingang übersandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de