Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Als Eigentümer*in einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber*in erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie können die Melderegisterauskunft für Hauseigentümer schriftlich beim
Fachbereich Bürgerservice
Abteilung Melde- und Passwesen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798
beantragen. - Sie können die Melderegisterauskunft auch per e-Mail an ema@krefeld.de beantragen.
- Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer*in oder als Wohnungsgeber*in nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
- Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
- Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnhaft ist, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
- Die mitgeteilten Daten dürfen nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden! Eine Weitergabe der Daten ist nicht zulässig!
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Bearbeitungszeit
Die besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer wird zeitnah nach Antragseingang übersandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021