Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

     

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a036c12b5fdb3e866ee161667437f838

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):

    • Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
    • Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
    • Fahrzeugbrief, wenn noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
    • Hauptuntersuchungsbericht

    Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.

    Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Verlust):
    Hier bekommen Sie von uns nur dann neue Papiere, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • eidesstattliche Versicherung
      Dazu muss die Halterin oder der Halter persönlich erscheinen oder Sie lassen sich vorab die eidesstattliche Erklärung von einem Notar abnehmen. Im Einzelfall sind dazu noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.

    Hinweis
    Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist.

     

    Voranmeldung

    Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    -

    Fristen

    Hinweise für Herford

    -

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de