Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
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erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):
- Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
- Hauptuntersuchungsbericht
Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Verlust):
Hier bekommen Sie von uns nur dann neue Papiere, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- eidesstattliche Versicherung
Dazu muss die Halterin oder der Halter persönlich erscheinen oder Sie lassen sich vorab die eidesstattliche Erklärung von einem Notar abnehmen. Im Einzelfall sind dazu noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Hinweis
Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist.
Voranmeldung
Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506
Formulare
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Voraussetzungen
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-
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024