Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wichtig: Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin gebucht werden.
Wenn der Fahrzeugbrief unkenntlich oder beschädigt ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief kann in diesem Fall sofort ausgestellt werden.
Wenn der Fahrzeugbrief unauffindbar, gestohlen oder verloren ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief wird in diesem Fall nach etwa 4 Wochen im Anschluss an ein Aufbietungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgestellt und an den Fahrzeughalter ausgehändigt oder versandt.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung persönlich bei einem Notar oder bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Wenn der alte Fahrzeugbrief wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Rechtsgrundlagen: § 5 Straßenverkehrsgesetz und § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters - Fahrzeugschein
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
- Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
- Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (Kann von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder von einem Notar abgenommen werden)
Formulare
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Voraussetzungen
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Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin reserviert werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
Stichwörter
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