Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

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    Wenn der Fahrzeugbrief unkenntlich oder beschädigt ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief kann in diesem Fall sofort ausgestellt werden.

    Wenn der Fahrzeugbrief unauffindbar, gestohlen oder verloren ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief wird in diesem Fall nach etwa 4 Wochen im Anschluss an ein Aufbietungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgestellt und an den Fahrzeughalter ausgehändigt oder versandt.

    Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

    Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

    Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung persönlich bei einem Notar oder bei der Zulassungsstelle abzugeben.

    Wenn der alte Fahrzeugbrief wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.

    Rechtsgrundlagen: § 5 Straßenverkehrsgesetz und § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3a2927c82b842b9ef8ec63805522aeb8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
      entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
    2. Fahrzeugschein
    3. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
    4. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
    5. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
    6. Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (Kann von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder von einem Notar abgenommen werden)

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    40,10 € plus

    ggf. zuzüglich 30,70 € bei Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung
    Zahlungsart: Bar oder EC

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de