Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Diebstahl

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe der KFZ-Zulassungsstelle.

    Wird ein Ersatzfahrzeugbrief beantragt, muss der/die Halter*in bzw. der/diejenige, der/die nachweist, den Fahrzeugbrief zuletzt in Besitz gehabt zu haben, in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen. Zunächst wird dann hier das sogenannte Aufgebotsverfahren eingeleitet. Ein Ersatzfahrzeugbrief kann dann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist im Verkehrsblatt des Bundes (in der Regel 16. Tage nach Beantragung) ausgehändigt werden. Eine Umschreibung ist während der Aufbietungsfrist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_316a697af70988d32cf5f683ae40654d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Pass, Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, Prüfbericht einer Hauptuntersuchung, wenn Fahrzeug aktuell noch zugelassen und älter als drei Jahre, Gegebenenfalls Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der Polizei, Erklärt nicht der/die Halter*in den Verlust, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass der/die Erklärende den Fahrzeugbrief tatsächlich in Besitz hatte, z.B. Kaufvertrag, siehe auch Hinweise, Die Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Persönliche Vorsprache vor Ort ist notwendig. 
    • Bei Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt ist keine Bevollmächtigung möglich.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 16 Tagen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

    Gebühren
    • Die Gebühr für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist Einzelfallabhängig, und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Versicherung an Eides-Statt 30,70 Euro
    Downloads:
    • Information bei Zulassung auf eine juristische Person
    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de