Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Diebstahl
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe der KFZ-Zulassungsstelle.
Wird ein Ersatzfahrzeugbrief beantragt, muss der/die Halter*in bzw. der/diejenige, der/die nachweist, den Fahrzeugbrief zuletzt in Besitz gehabt zu haben, in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen. Zunächst wird dann hier das sogenannte Aufgebotsverfahren eingeleitet. Ein Ersatzfahrzeugbrief kann dann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist im Verkehrsblatt des Bundes (in der Regel 16. Tage nach Beantragung) ausgehändigt werden. Eine Umschreibung ist während der Aufbietungsfrist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Persönliche Vorsprache vor Ort ist notwendig.
- Bei Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt ist keine Bevollmächtigung möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 16 Tagen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Gebühren
- Die Gebühr für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist Einzelfallabhängig, und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Versicherung an Eides-Statt 30,70 Euro
Downloads:
- Information bei Zulassung auf eine juristische Person
Links:
- Dienstleistungen der Abteilung Straßenverkehr
- Datenschutzrechtliche Hinweise - Zulassungswesen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
Stichwörter
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