Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Ab dem 01.11.2005 müssen die Zulassungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Zulassung oder Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, für das Steuerpflicht besteht, von der Abgabe einer schriftlichen Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer abhängig machen.
Das bedeutet, dass grundsätzlich von der*dem Halter*in oder einer mit der Zulassung beauftragten Person eine entsprechende Ermächtigung entgegenzunehmen ist. Kann der*die Antragsteller*in oder Bevollmächtigte diese nicht erteilen oder beibringen, ist er vor Durchführung der Zulassung an das zuständige Finanzamt zur Erstversteuerung oder Befreiung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verweisen.
Auf die Entgegennahme der Einziehungsermächtigung durch die Zulassungsbehörde kann nur verzichtet werden, wenn der*die Fahrzeughalter*in eine Bescheinigung vorlegt, nach der das zuständige Finanzamt auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den*die Fahrzeughalter*in verzichtet.
Verfügt der Antragsteller über keine eigene Bankverbindung, besteht die Möglichkeit, die fällige Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto einer anderen Person, die dann die Einzugsermächtigung erteilen muss, abbuchen zu lassen.
Um eine reibungslose Zulassung und Entgegennahme der Einziehungsermächtigung gewährleisten zu können, stellt die Zulassungsbehörde unter dem neben stehenden Link ein am Bildschirm ausfüllbares Formular zum Download zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
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erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)
gegebenenfalls:
- bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Im Gebäude der Zulassungsbehörde in Essen-Steele sind außerdem Formulare am Check-in erhältlich. Es wird um Verständnis gebeten, wenn diese Formulare für Bürger*innen vorgehalten werden, die diese Vollmacht und Einziehungsermächtigung im Rahmen ihres Antrags auf Zulassung benötigen.
Firmen, Großkunden und Institutionen erhalten dieses Formular als am Bildschirm ausfüllbares .pdf-Dokument auf Anfrage per E-Mail zugesandt. Richten Sie die Anfrage bitte an kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns unter 0201 / 88 33999 an.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
Stichwörter
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