elektronischer Identitätsnachweis

    elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Im Jahr 2010 wurde ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat in Deutschland eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht jedoch nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Auf Wunsch können Sie allerdings den neuen Personalausweis auch vor Ablauf Ihres aktuellen Personalausweises bei uns beantragen.

    Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis mit drei neuen elektronischen Funktionen:

    1. Speicherung biometrischer Merkmale in Form des Lichtbildes und freiwilliger Fingerabdrücke
    2. Elektronischer Identitätsausweis
    3. Qualifizierte elektronische Signatur

    und bietet damit vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

    Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
    Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

    Es besteht auch die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline, hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sollte das Sperrkennwort nicht mehr vergügbar sein, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion im Bürgerservice deaktivieren lassen. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig.

    Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis zusätzlich Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Mit dem neuen Personalausweis sollen die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen in der Welt der neuen Medien geschaffen werden.

    Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Hierdurch besteht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten (nur auf Wunsch verfügbar).

    Bitte beachten Sie außerdem die neuen Anforderungen an die Lichtbilder. Es sind seit 01.11.2010 nur noch Frontalaufnahmen erlaubt. Außerdem muss das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Weiterhin müssen die Augen offen und deutlich sichtbar sein. Es gelten dann die gleichen Anforderungen an die Lichtbilder wie auch für den Reisepass.

    Ab dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht, so dass nun auch Kinder ab 6 Jahren bei der Beantragung dabei sein müssen. Die Unterschrift ist erst ab dem 10. Lebensjahr abzugeben.

    Weitere Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie unter dem angefügten Link: www.personalausweisportal.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_701385b37c3a9774fb835653a8423436

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wassenberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Kosten

    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises
    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
    - 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall
    - 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    - 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    - Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wassenberg

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de