elektronischer Identitätsnachweis

    elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

    Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fd3169135cc4effeab10285c9ac0eef7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Benötigt werden:
    • gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
    • persönliches Erscheinen ist erforderlich

     

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Wer kann eine eID-Karte beantragen?
    Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.

    Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

    Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt: 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Niederlande
    • Italien
    • Irland
    • Kroatien
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Zypern

    EWR-Staaten

    • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
    • Norwegen
    • Island
    • Liechtenstein

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei.

     

     

    Kosten

    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises
    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
    - 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall
    - 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    - 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    - Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?
    Sie können die eID-Karte  dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

    Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.  

    Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).  

    Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

    Gültigkeitsdauer: 10 Jahre    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:

    Vorderseite der eID-Karte
    Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

    Auf der linken Seite:
    - Logo für die Online-Ausweisfunktion

    Auf der rechten Seite:
    - Seriennummer
    - Nachname und Vorname(n)
    - Tag der Geburt
    - letzter Tag der Gültigkeit
    - Zugangsnummer (CAN)

     

    Rückseite der eID-Karte
    Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
    - Ort der Geburt
    - ausstellende Behörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de