elektronischer Identitätsnachweis
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
- gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
Formulare
Hinweise für Alsdorf
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt: 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
EWR-Staaten
- 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Alsdorf
Fristen
Hinweise für Alsdorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alsdorf
Ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei.
Kosten
- Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises
- Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
- 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall
- 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden)
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen)
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
- 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alsdorf
Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?
Sie können die eID-Karte dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.
Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Gültigkeitsdauer: 10 JahreWeitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:
Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.
Auf der linken Seite:
- Logo für die Online-Ausweisfunktion
Auf der rechten Seite:
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)
Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf