elektronischer Identitätsnachweis

    elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Beantragung ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe.
    Die Abholung erfolgt ohne Termin an der Information des Rathauses.

    Die eID-Karte kann von Bürger:innen der Europäischen Union sowie von Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes beantragt werden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.

    Erforderliche Unterlagen
    • Aktuelle nationale ID-Karte/ aktueller Nationalpass

    Die persönliche Vorsprache des Antragsstellers/ der Antragsstellerin ist auf jeden Fall erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d27d171ab10ed59448539d729739a247

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    eID-Karte - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises
    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
    - 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall
    - 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen)
    - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)
    - 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    - 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    - Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de