Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
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Beschreibung
Hinweise für Geseke
Zuständig für diesen Aufgabenbereich ist die Ordnungsverwaltung der Stadt Geseke. Gerne erteilen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten weitere Auskünfte.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022