Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem AnlassOnline erledigen

    Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wer ein Reisegewerbe betreibt und bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, Waren oder Dienstleistungen aller Art anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen etc.), bedarf einer Reisegewerbekarte.

    Die Reisegewerbekarte kann beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.

     

    Erforderliche Unterlagen:

    entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck

     

    Gebühren:

    400,00 €

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gladbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02043 99 26 77

    Fax: 02043 99 13 20

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Gladbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02043 99 26 77

    Fax: 02043 99 13 20

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de