Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer ein Reisegewerbe betreibt und bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, Waren oder Dienstleistungen aller Art anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen etc.), bedarf einer Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte kann beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck
Gebühren:
400,00 €
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022