Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
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Ansprechpartner
Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
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Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Der Veranstalter eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Für die Verteilung von Werbematerial im öffentlichen Straßenraum ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen