Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Frau Kuhlenkamp
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr
Tel. 05251 308 - 5119 E-Mail sendenFrau Mutsch
Jugendamt
Tel. 05251 308-0 E-Mail sendenFrau Salmen
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr
Tel. 05251 308-5146 E-Mail sendenFrau Sandbothe
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do
Tel. 05251 308-5172 E-Mail sendenHerr Schleicher
Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, N, S - Sprechzeiten Mo-Fr
Tel. 05251 308-5154 E-Mail sendeFrau Wigge
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben B, D, F - Sprechzeiten Mo-Do
Tel. 05251 308 - 5157 E-Mail sendenOnline-Dienste
URL Online-Dienst
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Ansprechpartner
Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05251 308-5110
E-Mail: jugendamt@kreis-paderborn.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
- ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)
Formulare
Hinweise für Paderborn
Voraussetzungen
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
- Sie sind nicht (neu) verheiratet
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
- Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
- Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
- Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
- Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
- Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023
Stichwörter
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