Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Sie haben auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben.
Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt.
verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe unten "Onlinedienstleistungen").
Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z. B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.
Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden.
Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung.
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
Formulare
Siehe rechte Seite "Dokumente"
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
- Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
- Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)
des beantragenden Elternteils
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
- Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld