Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter.

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Sie haben auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.

    Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

    • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
    • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder

    wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt.

    verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c3e7b8f1315ad49b0ab3d24e940441d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Troisdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241900570

    Fax: 022419008051

    E-Mail: beistandschaftenuvg@troisdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vormund-, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Meldebestätigung
    • ggf. Scheidungsurteil
    • ggf. Unterhaltstitel
    • ggf. Vaterschaftsfeststellung
    • Schriftverkehr vom Anwalt
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Einkommensnachweise (z.B.Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, Kontoauszüge)
    • ggf. aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamtes
    • bei über 15jährigen:
      - Schulbescheinigung oder
      - Einkommensnachweise (z.B. Ausbildungsvergütung)
    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Troisdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Troisdorf

    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie wohnen in Deutschland.
    • Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
    • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
    • Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Zur Stellung des Antrags auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Digital
      Unter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de können Sie die Leistung beantragen und die erforderlichen Unterlagen/Nachweise hochladen oder per Post nachsenden.
      Hierzu ist auf der verlinkten Seite die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.
    1. Papierform
      Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen per Post übersandt. Den Antrag bitten wir, vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zu übersenden an die
      Stadt Troisdorf
      Amt für Kinder, Jugend und Familien - Unterhaltsvorschusskasse
      Kölner Straße 176
      53840 Troisdorf.
      Eine persönliche Antragsabgabe ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    In Einzelfällen kann bei beiden Antragsformen eine persönliche Vorsprache zusätzlich erforderlich sein. In diesem Fall wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in auf Sie zukommen.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Troisdorf

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de