Widmung einer Straße
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Durch Widmung erhalten Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dadurch werden unter anderem Benutzungsrechte und Verkehrssicherungspflichten geregelt. Durch Einziehung verlieren öffentliche Straßen diesen Charakter und werden wieder zu Privatflächen. Das förmliche Verwaltungsverfahren wird vom Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht durchgeführt.
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Ansprechpartner
08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Strassen.Verkehrsrecht@Moers.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen