Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig sind und weder Bürgergeld, noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

    Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

    • Den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts - Zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Mitglied der Einsatzgemeinschaft (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Partner*in einer eheänlichen/ lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, 146 KB, PDF.
    • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

    Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie

    • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind.
    • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind.
    • alleinerziehend sind.
    • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
    • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.
    • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (z. B. Durchlauferhitzer).
    Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

    Dieses umfasst zum Beispiel Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerfahrkarten, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in Schulen oder Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Für diese Leistung ist ein separater Antrag zu stellen.

    Nähere Informationen finden Sie hier.

    Übernahme von Schulden

    In Ausnahmefällen gibt es eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Nähere Informationen bei drohendem Wohnungsverlust finden Sie hier.

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft (z.B. Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen und Renteneinkünfte) mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken. Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel: Kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: EUR 10.000) oder ein angemessenes Hausgrundstück.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 11-13

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28001

    Fax: +49 231 50-28001

    E-Mail: sozbmengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

    Adresse

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    Hörder Bahnhofstraße 16

    44263 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-24438

    Fax: +49 231 50-24438

    E-Mail: sozbhoerde@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 16-20

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: sozbinnenstadt@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

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    Harkortstraße 58

    44225 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28323

    Fax: +49 231 50-28323

    E-Mail: sozbhombruch@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

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    Hausanschrift

    Urbanusstraße 5

    44369 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28451

    Fax: +49 231 50-28451

    E-Mail: sozbhuckarde@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

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    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28800

    Fax: +49 231 50-28800

    E-Mail: sozbscharnhorst@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

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    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29349

    Fax: +49 231 50-29349

    E-Mail: sozbaplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28942

    Fax: +49 231 50-28942

    E-Mail: sozbluedo@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August Wagner Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-25451

    Fax: +49 231 50-25451

    E-Mail: sozbeving@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Niedersachsenweg 13-15

    44143 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24846

    Fax: +49 231 50-24846

    E-Mail: sozbbrackel@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Sie sind hilfebedürftig und befristet voll erwerbsgemindert oder beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
    Sie erhalten kein/e Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de