Sachverständige für GegenprobenOnline erledigen

    Sachverständige für Gegenproben

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Wenn bei einer amtlichen Kontrolle eines Lebensmittelunternehmens eine Probe genommen wird, um diese in einem amtlichen Laboratorium zu analysieren, ist der Kontrolleur verpflichtet, einen Teil der Probe oder, wenn dies nicht praktikabel ist, eine zweite Probe zurückzulassen, um dem Unternehmen eine Gegenanalyse zu ermöglichen. Der Hersteller kann auf die Entnahme der Gegenprobe verzichten.

    Dies ist in § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geregelt. Eine eventuelle Gegenanalyse muss von einem zugelassenen, privaten Sachverständigen durchgeführt werden.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt hier eine Liste der Gegenprobensachverständigen auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Stellen der Länder zusammen (siehe rechte Spalte).

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tierärztlicher Dienst / Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hinweise für Oberbergischer Kreis

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de