Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.  

    Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.  

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_484677893a570cc11c4e481b50b9986e

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Veterinäramt (Anfahrt / Kontakt) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 14c

    44777 Bochum

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein 
    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung 
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
    • bereits erteilter Jagdschein 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bochum

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Fristen

    Hinweise für Bochum

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bochum

    Kosten

    Hinweise für Bochum

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bochum

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bochum

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz  am 30.11.22

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de