Pfandleihgewerbe
Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Ennepetal
Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleihererlaubnis).Antragsverfahren Der Antrag ist persönlich bei der Gewerbestelle unter Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu stellen.Im Falle, dass es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt, sind die o. a. Unterlagen sowohl von der juristischen Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden juristischen Person der Handelsregisterauszug. Wenn der Behörde die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung ohne Einwände abgeschlossen ist, kann die Erlaubnis erteilt werden.Eine juristische Person beantragt die Erlaubnis sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister immer am Ort der Handelsregistereintragung.Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.
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Ordnung, Verkehr und Abfallwirtschaft
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Fax: 02333 - 979 280
E-Mail: ordnungsamt@ennepetal.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ennepetal
FührungszeugnisAuszug aus dem GewerbezentralregisterSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtesjeweils ein Auszug aus der Schuldner- und Insolvenzkartei beim zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ennepetal
§ 34 Gewerbeordnung (GewO)Pfandleihverordnung
Kosten
Hinweise für Ennepetal
Die Verwaltungsgebühr beträgt 800,00 Euro. 80% der Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Weitere Informationen
Hinweise für Ennepetal
Pfandleiher-Erlaubnis (pdf)Pfandleiher-Erlaubnis (Assistent)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022