Pfandleihgewerbe

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleihererlaubnis).Antragsverfahren Der Antrag ist persönlich bei der Gewerbestelle unter Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu stellen.Im Falle, dass es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt, sind die o. a. Unterlagen sowohl von der juristischen Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden juristischen Person der Handelsregisterauszug. Wenn der Behörde die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung ohne Einwände abgeschlossen ist, kann die Erlaubnis erteilt werden.Eine juristische Person beantragt die Erlaubnis sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister immer am Ort der Handelsregistereintragung.Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung, Verkehr und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 21

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Bitte wählen Sie im Bürgerservice unter "Dienstleistungen" Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie dann gezielt Ihre Ansprechperson

    Fax: 02333 - 979 280

    E-Mail: ordnungsamt@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    FührungszeugnisAuszug aus dem GewerbezentralregisterSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtesjeweils ein Auszug aus der Schuldner- und Insolvenzkartei beim zuständigen Amtsgericht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    § 34 Gewerbeordnung (GewO)Pfandleihverordnung

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 800,00 Euro. 80% der Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Pfandleiher-Erlaubnis (pdf)Pfandleiher-Erlaubnis (Assistent)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de