PfandleihgewerbeOnline erledigen

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Sie möchten als Pfandleiher*in  oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.

    Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e286ad6800262f5f85bef3ec58ab117a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de