PfandleihgewerbeOnline erledigen

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Online-Antragstellung

    Weiterführende Informationen über das Pfandleihgewerbe finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Hier können Sie die folgenden Anträge elektronisch stellen:

    Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder und Verpfänderinnen notwendig ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b55929eb2b4f89fe554a7df3b9a3d789

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Fax: 0571 4044-400

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Gemäß Tarifstelle 12.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 100,00 bis 1.000,00 Euro für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34 Absatz 1 GewO.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de