Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022