Pfandleihgewerbe

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

    Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

    • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
    • Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5c8e8a65d2b39496fa15c89415686db9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de