PfandleihgewerbeOnline erledigen

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Pfandleiher gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes, sogenanntes Faustpfand, zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

    Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss auf übergebene Pfänder. Pfandvermittler verpfänden die übergegebenen Pfände beim Pfandleiher.

    Wer das Geschäft der Pfandleihe oder der Pfandvermittlung betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person und der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibende*r jede/r geschäftsführende Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes gilt grundsätzlich unbefristet und nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Die Erlaubnis ist personengebunden und kann weder auf eine andere Person übertragen noch kann eine andere Person eine auf ihren Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b520bc2ab64620f62156393521d42725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Kopie eines Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier,

    2. Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie),

    3. Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform,

    4. bei eingetragenen Unternehmen: aktueller Registerauszug,

    5. Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit,

    6. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden für natürliche und ggf. juristische Person.

     

    Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:

    1. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,

    2. Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis,

    3. Nachweise der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für das Pfandleihgewerbe, mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft oder Nachweis einer Finanzierungszusage einer Bank.

    4. Nachweis einer Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Es ist vor Absenden des Antrags eine Vorschussgebühr und nach der Antragsbearbeitung eine Restgebühr fällig. Die Höhe der Restgebühr wird von der zuständigen Stelle festgesetzt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenverordnung zu entnehmen.

    Vorschussgebühr: 100 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de