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Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Pfandleiherlaubnis gem. § 34 GewO
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für eine Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörden
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Guthaben oder Bankbürgschaft
- Versicherungsnachweis gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc.
- Bestätigung des Bauamtes, dass die Nutzung der Räume als Pfandleihbetrieb zulässig ist
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Sie erhalten die Pfandleiherlaubnis gegen eine Verwaltungsgbühr in Höhe von 800 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin