Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes, sogenanntes Faustpfand, zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs. Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person und der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten. Auf die Erlaubnis besteht ein Anspruch, sofern nicht ein Versagungsgrund nach § 34 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GewO entgegensteht.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes gilt grundsätzlich unbefristet und nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen noch kann eine andere Person eine auf ihren Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 132-141
Fax: 02241 132-179
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alfter
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Kopie eines Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier;
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie);
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform;
- bei eingetragenen Unternehmen: aktueller Registerauszug;
- Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit;
- Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden für natürliche und ggf. juristische Person.
Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis;
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis;
- Nachweise der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für das Pfandleihgewerbe, mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft oder Nachweis einer Finanzierungszusage einer Bank.
- Nachweis einer Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Alfter
Es ist vor Absenden des Antrags eine Vorschussgebühr und nach der Antragsbearbeitung eine Restgebühr fällig. Die Höhe der Restgebühr wird von der zuständigen Stelle festgesetzt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenverordnung (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW) zu entnehmen.
Vorschussgebühr: 100 Euro
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW: Tarifstelle 12.7, Pfandleihgewerbe 12.7.1 (Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Pfandleih- und vermittlungsgeschäftes (§ 34 Abs. 1 GewO)).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Alfter