Pfandleihgewerbe

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

    Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
    • Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e744ddf34e17f4dd69741cf60baabe49

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de