Vorgesehen zum Löschen - Anzeige einer Versteigerung
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und §34b Gewerbeordnung.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Erforderliche Mittel.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
(zu beantragen im Bereich Bürgerdienste)
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig, die Sie bei nach Antragstellung vorlegen müssen.
Anmeldung von Versteigerungen
Versteigerungen sind bei der Gewerbestelle und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzuzeigen (§ 3 Versteigerungsordnung).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022