Pfandleihgewerbe

    Vorgesehen zum Löschen - Anzeige einer Versteigerung

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und §34b Gewerbeordnung.

    Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
    • Persönliche Zuverlässigkeit
    • Erforderliche Mittel.
    Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
      (zu beantragen im Bereich Bürgerdienste)

    Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig, die Sie bei nach Antragstellung vorlegen müssen. 

    Anmeldung von Versteigerungen

    Versteigerungen sind bei der Gewerbestelle und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzuzeigen (§ 3 Versteigerungsordnung).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f282ca7751af114c8dd171aaaa90836c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de