Seuchenschutz Meldung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städt. Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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