Seuchenschutz Meldung

    Seuchenschutz Meldung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Infektionsschutzgesetz schützt Leben und Gesundheit des Einzelnen wie der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten. Es dient zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Infektionen und Verhinderung der Weiterverbreitung.

    Die in § 34 IfSG genannten übertragbaren Krankheiten sind beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt unverzüglich namentlich zu melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7695c3de249839a2bbe970c1c1929442

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz / SARS CoV 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Meldeformular Benachrichtigungspflichtige Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de