Seuchenschutz Meldung
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Sofern Sie einen Rattenbefall auf Ihrem privaten Grundstück oder Ihrem Wohnraum entdeckt haben, sind Sie selbst verpfölichtet, eine Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. Als Mieterin/Mieter wenden Sie Sich bitte an die/den Eigentümerin/Eigentümer. Sollten Sie den Rattenbefall auf einem öffentlichen Gebiet/Grundstück festgestellt haben, so wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Dies können Sie ganz einfach über das Kontaktformular in der rechten Box machen.
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Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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