Seuchenschutz Meldung

    Tierseuchenverdachtsmeldung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Verdachtsmeldungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen werden durch eine amtstierärztliche Untersuchung und ein Gutachten abgeklärt. Anschließend werden die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

    Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist für die Tierseuchenbekämpfung auf Kreisebene zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7fb1d340340eeaf7d0034d5cbadd879a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Straße 4

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordinationsbereichsleitung

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die wichtigsten derzeit anzeigepflichtigen Tierseuchen (von ca. 40 Krankheiten) sind:

    • Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen, auch als KSP, ESP bezeichnet
    • Maul- und Klauenseuche,auch als MKS bezeichnet
    • Geflügelpest, auch als Influenza, Vogelinfluenza bezeichnet, auch Sonderform H5N1
    • Newcastle Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bezeichnet
    • Psittakose, auch als Papageienkrankheit bezeichnet
    • Tollwut
    • Amerikanische Faulbrut der Bienen, auch als AFB bezeichnet
    • Aujeszkysche Krankheit, auch als AK bezeichnet
    • Bovine HerpesvirusTyp 1 Infektion , auch als BHV 1 bezeichnet
    • Bovine Virusdiarrhoe, auch als BVD bezeichnet
    • Blauzungenkrankheit, auch als BT bezeichnet

    Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist unbedingt und sofort zu informieren!

    Ablauf nach Tierseuchenmeldung

    Die Verdachtsmeldung wird von den zuständigen Mitarbeitern aufgenommen und sofort an einen tierärztlichen Mitarbeiter weitergeleitet. Der Anrufer muss in jedem Fall eine Telefonnummer hinterlassen, damit er ggf. zurückgerufen werden kann! Außerhalb der Dienstzeit ist sofort die Kreisleitstelle zu informieren, welche die Meldung an die amtstierärztliche Rufbereitschaft weiterleitet.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

    Freitag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr

    Außerhalb der Dienstzeit muss die Anzeige an die Kreisleitstelle weitergeleitet werden, die die amtstierärztliche Rufbereitschaft aktiviert.

    Eine Verdachtsanzeige aufgrund klinischer Befunde ist in erster Linie vom Tierhalter, dessen Vertreter, dem praktizieren Tierarzt und zahlreichen, im Tierseuchengesetz aufgeführten Berufsgruppen vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de