Seuchenschutz Meldung
Hinweise für Haan
Beschreibung
Hinweise für Haan
Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.
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Ansprechpartner
Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung@stadt-haan.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Haan
Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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