Seuchenschutz Meldung

    Seuchenschutz Meldung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Jeder, der landwirtschaftliche Nutztiere halten will, ist nach § 26  Viehverkehrsverordnung verpflichtet, den Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit und jede künftige Änderung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Hierbei sind Angaben zum Namen, zur Anschrift, zur Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, zur Nutzungsart und zum Standort zu machen.

    Den Vordruck hierzu finden Sie rechts unter Dokumente.

    Besitzer von folgenden Tieren sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis spätestens zum Beginn der Tätigkeit schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden:

    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln oder Laufvögel
    • Bienen (Anzahl Bienenvölker)

    Landwirtschaftskammer NRW
    - Tierseuchenkasse -,
    Nevinghoff 6
    48147 Münster
    Telefon: 0251/289820
    Fax: 0251/2898230

    Diese Meldung ist in Ihrem eigenen Interesse vorzunehmen, damit Sie im Seuchenfall die finanzielle Unterstützung der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen können. Über den Link zur Tierseuchenkasse erhalten Sie dann alle Vordrucke zum Thema Entschädigung, Beihilfe und Gesamtforderungsnachweis.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e280ecae44992b69749bee771c3d5925

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    Version

    Technisch geändert am 27.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Meldung einer Tierhaltung Meldebögen der Tierseuchenkasse

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Beträge je nach Tierart können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse eingesehen werden (s. Link)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de