Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR ist als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung und Aufstellung der Verkehrszeichen und Markierungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig.
Im § 45 der StVO wird erläutert, an welchen Orten oder unter welchen Bedingungen die Straßenverkehrsbehörden das Recht haben, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen.
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend den Stadtbetrieben Grevenbroich, damit der Schaden behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt. Sie können für die Meldung auch den Mängelmelder nutzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Formulare
Hinweise für Grevenbroich
Voraussetzungen
Hinweise für Grevenbroich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Fristen
Hinweise für Grevenbroich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grevenbroich
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich