Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen und somit nachweispflichtigen Abfällen wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Zuständig hierfür ist in der Regel die örtliche Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Eine Ausnahme bilden Betriebe für deren Betriebsgenehmigung / -erlaubnis und Überwachung die Bezirksregierung (als Obere Umweltschutzbehörde) zuständig ist.
    Eine Erzeugernummer wird sowohl für nachweispflichtige betrieblich anfallende Abfälle als auch für entsprechende Entsorgungen im Zuge von Baumaßnahmen benötigt.

    Für Bauvorhaben im Kreisgebiet (z. B. Straßenaufbruch, Abbruchmaßnahmen) ist jeweils eine eigene, anfallstellenbezogene Erzeugernummer zu beantragen.

    Erzeuger, bei denen pro Jahr nicht mehr als 2 Tonnen an gefährlichen Abfällen anfallen sowie Privathaushalte benötigen in der Regel keine Erzeugernummer.

    Entsorgungsanlagen, die nachweispflichtige gefährliche Abfälle annehmen, benötigen eine Abfallentsorgernummer. Hier ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde nur zuständig, wenn sich die Anlage in der Zuständigkeit des Kreises befindet. Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt zu einem der genannten Ansprechpartner auf..
    Anlagen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung wenden sich bitte gegebenenfalls direkt an ihre Genehmigungsbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77f1f26c2c5123f900c6c14098f4251e

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/2 Abfall, Bodenschutz, Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Den Antrag können Sie online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
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      Es fallen 50,00 € pro erteilter Nummer an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de