Genehmigung einer Erdbestattung ohne Sarg beantragen
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Stadt Paderborn verfügt über 12 Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von derzeit 63,7 ha.
Über ihre eigentlichen Bestimmungen als Bestattungsorte hinaus erfüllen die Friedhöfe wichtige ökologische Funktionen im Grünsystem, der »Grünen Lunge« des Stadtgebietes. Als »Oasen der Stille« dienen sie in erheblichem Umfang der Erholung und Entspannung der Bevölkerung.
Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Friedhofssatzung (s. unter "Weitere Informationen")
Die Adressen der einzelnen Friedhöfe finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Städtische Friedhöfe und deren Friedhofsmeister sind:
Friedhof auf dem Dören, Friedhof Benhausen, Friedhof Marienloh, Friedhof Neuenbeken
Hr. Scharfen (0172/2698763)
Hr. Wiese (0151/12186213)
Tel: 05251 - 5 82 45
Fax: 05251 - 5 43 98 38
Westfriedhof, Friedhof Wewer
Fr. Babin (0175/1849682)
Hr. Striewe (0151/12186211)
Tel: 05251 - 3 75 29
Fax: 05251 - 68 76 42
Ostfriedhof, Friedhof Dahl
Fr. Babin (0175/1849682)
Hr. Bergmann (0151/12186210)
Tel: 05251 - 2 49 47
Fax: 05251 - 87 20 58
Waldfriedhof Schloß Neuhaus, Friedhof Elsen, Friedhof Sande, Friedhof Sennelager
Hr. Wieczorek-Schlüter (0175/1849684)
Hr. Schaltinat (0151/12186212)
Tel: 05254 - 7840
Fax: 05254 - 80 63 18
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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