Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

    Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

    Wenn Sie sich als Architekt/ Architektin für Ihr Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit absichern wollen, gestalten Sie mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ihre künftige Vorsorge auf einem hohen Niveau. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Rentenberatung der Stadt Herzogenrath unterstützt ihre rat- und hilfesuchenden Einwohner bei der Beantragung ihrer Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

    Detaillierte Informationen über Fragen "rund um das Thema Rente" werden Ihnen von den neben genannten Ansprechpartnerinnen gerne gegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_408bc49a195670fb11162eb171193038

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN

    Formulare

    Voraussetzungen

    Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtungen. (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)

    Als Mitglied müssen Sie die berufsständischen Regeln einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    https://www.vw-aknrw.de/wp-content/uploads/vwak-files/201505_imagebroschuere.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de