Realgewerbeberechtigung beantragen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.
Sie können verschiedenste Dienstleistungen zum Bereich Gaststättengewerbe auch Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
Hinweise für Hennef (Sieg)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)