Realgewerbeberechtigung beantragen
Hinweise für Kamp-Lintfort
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Kamp-Lintfort
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
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Ansprechpartner
Stadt Kamp-Lintfort - 32-03 Gewerbe, Märkte, Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0
E-Mail: info@kamp-lintfort.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020