Wechsel in eine andere SchulformOnline erledigen
Informationen zum Wechsel der Schulform
Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Das Team Verwaltung, Personal und Haushalt der Abteilung Schule (FB 45/400.010) organisiert von Seiten des Schulträgers das Einschulungsverfahren sowie das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen.
Darüber hinaus überwacht das Team die Schulpflicht bei Kindern, die nach Aachen ziehen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.
Voraussetzungen
- evtl. Zeugnisse
- Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
- für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
- für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.
Bearbeitungsdauer
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
Kosten
keine
Weitere Informationen
http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2021