Wechsel in eine andere SchulformOnline erledigen

    Informationen zum Wechsel der Schulform

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Das Team Verwaltung, Personal und Haushalt der Abteilung Schule (FB 45/400.010) organisiert von Seiten des Schulträgers das Einschulungsverfahren sowie das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen.

    Darüber hinaus überwacht das Team die Schulpflicht bei Kindern, die nach Aachen ziehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c84aec1bd98b8773fad0d48c749dd1b3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Verwaltung, Personal & Haushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Voraussetzungen

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de