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    Wechsel in eine andere Schulform

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse von der Grundschule eine Empfehlung für die weitere Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden sollte.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen (s.u.).

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung, Sportangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02823/320 - 0

    E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    • Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
    • Eltern können Wechsel beantragen
    • Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln.
    • Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln.
    • Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter und teilt die Entscheidung über die Anmeldung den Beteiligten schriftlich mit.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse, bei der Schule stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gocher Grundschulen

    Gemeinschaftsgrundschule Arnold-Janssen
    Hinter der Mauer 101, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 9 74 00

    Gemeinschaftsgrundschule St. Georg,
    Gertrudstraße 40, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 63 50

    Gemeinschaftsgrundschule Freiherr-von-Motzfeld, Pfalzdorf
    Hevelingstraße 113, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 50 43

    Gemeinschaftsgrundschule Niers-Kendel
    Schulgebäude Asperden, Knobbenhof 27, 47574 Goch
    Dependance Kessel, Steinacker 15, 47574 Goch
    Tel.: 0 28 23 / 4 19 37 07

    Kath. Bekenntnisgrundschule Liebfrauen
    Theodorstr. 26, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 22 84

    Weiterführende Schulen

    Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf
    Wiesenstraße 87, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 93 40 0

    Leni-Valk-Realschule
    Leni-Valk-Str.  37, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 4 11 76 0

    Stätisches Gymnasium Goch
    Hubert-Houben-Str. 9, 47574 Goch, Tel. 0 28 23 / 92 95 0

    Gesamtschule Mittelkreis (Trägerschaft liegt beim Zweckverband)
    Südring 28, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 92 81 60

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de