Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers Durchführung

    Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers Durchführung

    Hinweise für Haan

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Grundsätzlich richtet sich die Schmutzwassergebühr nach der Frischwassermenge. Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) zugeführten Wassermengen abzüglich der auf dem Grundstück als verbraucht nachgewiesenen Wassermengen (z.B. Gartenbewässerung). Die dem Grundstück aus eigenen Anlagen zugeführten und die als Abzug geltend gemachten Wassermengen sind glaubhaft zu machen. Dazu ist der Einbau von geeichten oder durch staatlich anerkannte Prüfstellen beglaubigten Messeinrichtungen (Wasserzählern) auf Kosten der oder des Gebührenpflichtigen erforderlich.

    Die Ablesung der Zähler hat jährlich zum Jahresende zu erfolgen. Die Messergebnisse müssen kommunalabhängig und schriftlich bei der zuständigen Kommune eingegangen sein.

    Um Ihre Schmutzwassergebühr zu ermäßigen, können Sie die auf Ihrem Grundstück verbrauchten Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung, Ihre Kommune melden. Dazu müssen Sie ihren Wasserzähler ablesen, bzw. den Zählerstand durch ein Lichtbilde nachweisen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eab0b2463e7028b74edc1564bfddb713

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzmanagement und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    Nachweis Zählerstand, z.B. durch Lichtbild.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan

    Der Einbau der Messeinrichtungen ist fachgerecht vorzunehmen und nach Antragstellung des Gebührenpflichtigen von der jeweiligen Kommune ggf. geprüft, abgenommen und registriert.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Abwassersatzung der jeweiligen Kommune

    Verfahrensablauf

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    • Ablesen des Wasserzählers durch die antragstellende Person
    • Erstellung eines Nachweises über den Wasserzählerstand, z. B. durch Fotoaufnahme
    • Übermittlung der Wasserzählerstand mit Nachweis an zuständige Kommune
    • Anschließend prüft die Kommune über Ermäßigung der Schmutzwassergebühr und ggf. wird ein Änderungsbescheid mit den Erstattungen und/oder anfallenden Gebühren oder erstellt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Unterschiedlich von Kommune zu Kommune 

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de