Kanal- und Klärwerksgebühren
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Kanal- und Klärwerksgebühren sind von allen Eigentümern zu zahlen, deren Gebäude an den städtischen Schmutzwasserkanal angeschlossen sind. Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt zurzeit jährlich 1,18 €/cbm, die Klärwerksgebühr 1,40 €/cbm eingeleiteter Wassermenge. Grundlage für die Berechnung der Gebühren des laufenden Jahres ist jeweils der Frischwasser- verbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres.
Nähere Informationen (auch Gebührenstaffelungen etc.) können sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kleve entnehmen.
Mehr zur Stadtentwässerung finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu erlauben, die Kanal- und Klärwerksgebühren bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
SEPA - Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen