Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Bußgeldhöhe bei Überfahren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rot.
Rotlicht bis einschließlich 1,0 sec Überschreitung
90 €
1 Punkt
Bei Rotlicht über 1,0 sec Überschreitung
200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Die vorstehenden Angaben sind Regelgeldbußen aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Bei Tatbeständen mit Gefährdung oder Unfall
sowie als Fußgänger oder Radfahrer gelten andere Angaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung § 37
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Formulare
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen