Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wird die zugelassene Geschwindigkeit überschritten, wird diese Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Verkehrsordnungswidrigkeiten Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten fließender Verkehr Team Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5383
Ordnungsamt Geschäftsbereich Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5383
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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